Kosten & Wege zur Therapie

Gemeinsam finden wir den passenden Finanzierungsweg für Ihre Familie – ob gesetzlich versichert, privat oder selbstzahlend.

Als Privatpraxis rechne ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Das bedeutet aber nicht, dass Sie als gesetzlich Versicherter die Kosten selbst tragen müssen. Es gibt verschiedene Wege – wählen Sie den für Sie passenden:

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Sie sind gesetzlich versichert und fragen sich, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt? Gute Nachrichten: In vielen Fällen ist das möglich – über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V.

💡 Was ist das Kostenerstattungsverfahren?

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie keinen zeitnahen Termin bei einem Kassentherapeuten bekommen haben, kann Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung bei mir übernehmen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Absagen sammeln und dokumentieren

Rufen Sie mindestens 5 Kassenpraxen in Ihrer Umgebung an und fragen nach einem Therapieplatz. Dokumentieren Sie die Absagen: Datum, Name der Praxis, genannte Wartezeit. Nutzen Sie dafür unser Gedächtnisprotokoll.

📥 Gedächtnisprotokoll herunterladen

Terminservicestelle (116117) anrufen

Rufen Sie die Terminservicestelle unter 116 117 an und bitten um einen Therapietermin. Die Wartezeit dort wird dokumentiert. Falls kein zeitnaher Termin angeboten wird, stärkt dies Ihren Antrag.

PTV 11 Formular erhalten

Das Formular „PTV 11" (individuelle Patienteninformation) erhalten Sie entweder von der Terminservicestelle oder von einem Kassentherapeuten bei einem Erstgespräch. Es bestätigt Ihren Behandlungsbedarf.

Erstgespräch bei mir vereinbaren

Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch. Nach der diagnostischen Einschätzung stelle ich Ihnen eine Notwendigkeitsbescheinigung aus, die Sie für Ihren Antrag benötigen.

Termin anfragen

Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen

Reichen Sie alle Unterlagen (Absagenliste, PTV 11, Notwendigkeitsbescheinigung, Anschreiben) bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden.

📥 Muster-Antragsschreiben herunterladen

⚠️ Was tun bei Ablehnung?

Lehnt Ihre Krankenkasse den Antrag ab, können Sie Widerspruch einlegen. Oft werden Anträge zunächst abgelehnt, aber nach Widerspruch doch genehmigt. Ich unterstütze Sie bei diesem Prozess.

🤝 Mein Service für Sie

Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung und erstelle alle notwendigen Bescheinigungen für Ihre Krankenkasse. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

Als Privatversicherter oder Beihilfeberechtigter können Sie in der Regel frei wählen, bei welchem approbierten Therapeuten Sie sich behandeln lassen. Die Kostenübernahme erfolgt nach den Bedingungen Ihres Tarifs.

Was Sie vorab klären sollten

📋 Tarifprüfung

Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag: Wie viele Sitzungen pro Jahr werden übernommen? Welche Therapieformen sind abgedeckt? Gibt es eine Obergrenze?

✅ Vorab-Genehmigung

Manche Tarife verlangen vor Therapiebeginn eine Genehmigung. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Versicherung, bevor wir mit der Therapie beginnen.

👶 Beihilfe bei Kindern

Für Kinder von Beamten übernimmt die Beihilfe in der Regel 100% (statt 50% bei Erwachsenen). Prüfen Sie die genauen Beihilfesätze Ihres Bundeslandes oder Dienstherren.

💰 Abrechnungsbasis

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Erstattung hängt von Ihrem Tarif ab (Steigerungssätze 1,0 bis 2,3).

💡 Empfehlung

Klären Sie vor dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung die genauen Konditionen. Gerne unterstütze ich Sie dabei und beantworte Fragen zu meinen Leistungen.

Der Ablauf in Kürze

  1. Klären Sie die Konditionen mit Ihrer Versicherung/Beihilfe
  2. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch bei mir
  3. Nach den probatorischen Sitzungen: Antrag auf Therapie (falls erforderlich)
  4. Nach jeder Sitzung erhalten Sie eine Rechnung zur Einreichung

Selbstzahler

Sie möchten die Therapie aus eigener Tasche bezahlen? Das bietet Ihnen maximale Flexibilität und vollständige Diskretion.

Vorteile der Selbstzahlung

🔒 Absolute Diskretion

Keine Information an Krankenkassen bedeutet keine „Aktenkundigkeit". Dies kann relevant sein für spätere Verbeamtung, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, oder wenn Sie einfach Ihre Privatsphäre schützen möchten.

⚡ Sofortiger Therapiestart

Kein Genehmigungsverfahren, keine Wartezeit auf Bescheide. Wir können direkt nach dem Erstgespräch mit der Therapie beginnen.

🎯 Volle Flexibilität

Sitzungshäufigkeit und -dauer können individuell nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden – unabhängig von Vorgaben der Krankenkassen.

Kosten & Transparenz

Leistung Kosten (nach GOP)
Erstgespräch (50 Min.) [XX] €
Therapiesitzung (50 Min.) [XX] €
Begleitende Elterngespräche (50 Min.) [XX] €

Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gerne erläutere ich Ihnen die einzelnen Positionen im Erstgespräch.

💡 Gut zu wissen

Auch als Selbstzahler erhalten Sie eine professionelle Rechnung. Diese können Sie ggf. bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Häufige Fragen

Muss ich die Kosten zunächst selbst bezahlen?

Bei der GKV-Kostenerstattung und als Privatversicherter zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung zur Erstattung ein. Bei Genehmigung erhalten Sie den Betrag (oder einen Großteil) zurück.

Wie lange dauert das Kostenerstattungsverfahren?

Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen (bei Beteiligung eines Gutachters 5 Wochen) entscheiden. In der Praxis kann es manchmal etwas länger dauern.

Können wir schon während des Antragsprozesses mit der Therapie beginnen?

Ja, die probatorischen Sitzungen (max. 6) können bereits während des Antragsprozesses stattfinden. Die eigentliche Therapie sollte jedoch erst nach Genehmigung beginnen.

Was bedeutet „Aktenkundigkeit" bei Psychotherapie?

Wenn die Krankenkasse Kosten übernimmt, wird die Behandlung in Ihrer Krankenakte vermerkt. Dies kann bei bestimmten Versicherungsabschlüssen oder Verbeamtungen relevant werden. Als Selbstzahler umgehen Sie dies.

Noch Fragen zur Finanzierung?

Die Kostenthematik kann komplex sein. Ich berate Sie gerne in einem persönlichen Gespräch zu Ihren individuellen Möglichkeiten.

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